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   OVG Schleswig-Holstein, 18.11.1998 - 1 L 130/98   

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https://dejure.org/1998,15343
OVG Schleswig-Holstein, 18.11.1998 - 1 L 130/98 (https://dejure.org/1998,15343)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18.11.1998 - 1 L 130/98 (https://dejure.org/1998,15343)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18. November 1998 - 1 L 130/98 (https://dejure.org/1998,15343)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prozeßkostenhilfe; Prozeßkostenhilfebewilligung; Rechtsklarheit; Prozeßkostenhilfeantrag

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 13 A 332/97
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.11.1998 - 1 L 130/98
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 32.79

    Frage nach der Zulässigkeit einer bedingten Rechtsmitteleinlegung -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.11.1998 - 1 L 130/98
    Im Verwaltungsprozeßrecht ist durch die vom Verwaltungsgericht zutreffend angewandte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 17.01.1980 - BVerwG 5 C 32.79 -, BVerwGE 59, 302 ff; ebenso OVG Münster, Beschl. v. 05.05.1977 - XV B 2/77 -, DÖV 1977, 793) geklärt, daß eine für den Fall der Prozeßkostenhilfebewilligung (seinerzeit hieß es noch Armenrechtsbewilligung) erhobene Klage bedingt erhoben und aus diesem Grunde unwirksam ist (vgl. auch Redeker/v. Oertzen, Komm. zur VwGO, 12. Aufl., 1997, § 166 Rdnr. 5; Kopp/Schenke, Komm. zur VwGO, 11. Aufl. 1998, § 82 Rdnr. 8).

    Diese Parallelität zwischen förmlichen Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln im Verwaltungsprozeßrecht gebietet anders als im Zivilprozeßrecht bei gleichzeitig gestelltem Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe aus Gründen der Rechtsklarheit eine unbedingte Klageerhebung oder im Falle der "bedingten Klageerhebung", nach Entscheidung über den Prozeßkostenhilfeantrag unter Berücksichtigung der Möglichkeiten des § 60 VwGO wirksam Klage zu erheben (BVerwG, Urt. v. 17.01.1980, a.a.O.).

  • OLG München, 18.07.1988 - 11 WF 887/88
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.11.1998 - 1 L 130/98
    Der dagegen von der Klägerin unter Bezugnahme auf Baumbach/Lauterbach, Komm. zur ZPO, 55. Aufl. 1997, § 117 Rdnr. 7 und der dort zitierten Rechtsprechung des OLG Karlsruhe (Urt. v. 21.09.1988 - 13 K 3/88 -, NJW-RR 1989) sowie des OLG München (Beschl. v. 18.07.1988 - 11 WF 887/88 -, MDR 1988, 972) erhobenen Einwand, daß eine durch Bewilligung von Prozeßkostenhilfe bedingte Klageeinreichung zulässig sei, rechtfertigt keine andere Beurteilung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.1977 - XV B 2/77
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.11.1998 - 1 L 130/98
    Im Verwaltungsprozeßrecht ist durch die vom Verwaltungsgericht zutreffend angewandte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 17.01.1980 - BVerwG 5 C 32.79 -, BVerwGE 59, 302 ff; ebenso OVG Münster, Beschl. v. 05.05.1977 - XV B 2/77 -, DÖV 1977, 793) geklärt, daß eine für den Fall der Prozeßkostenhilfebewilligung (seinerzeit hieß es noch Armenrechtsbewilligung) erhobene Klage bedingt erhoben und aus diesem Grunde unwirksam ist (vgl. auch Redeker/v. Oertzen, Komm. zur VwGO, 12. Aufl., 1997, § 166 Rdnr. 5; Kopp/Schenke, Komm. zur VwGO, 11. Aufl. 1998, § 82 Rdnr. 8).
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